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FRATI FRANCESCANI DELL’IMMACOLATA (F. I.),

Sede Generalizia, ROMA, et cetera

FRATI FRANCESCANI DELL’IMMACOLATA (F. I.), Sede Generalizia, ROMA, et cetera

An die

“Comunità Parrocchiale” di Ognissanti,
C/O Francescani dell’Immacolata
FIRENZE

……………….

Zur Kenntnisnahme an:

Seine Hochwürdigste Eminenz
Card. Giuseppe Betori
Erzbischof von Florenz
Piazza S. Giovanni 3
50129 Firenze

Rom, 28. Oktober 2013

Sehr geehrte Herren,

PACE E BENE! [Frieden und alles Gute!]

Bevor ich im Einzelnen die in Ihrem Brief gestellten Fragen beantworte, scheint es mir notwendig, die Bezeichnung, mit der Sie sich vorgestellt haben, zu hinterfragen.

Falls Sie lediglich eine Gruppe von Gläubigen sind - welche selbstverständlich das Recht haben, einzeln (uti singuli) oder auch gemeinsam die eigene Meinung kund zu tun - sehe ich nicht ein, mit welcher Berechtigung Sie beanspruchen, sich als „Die Gemeinschaft der Laiengläubigen“ Ihrer Pfarrei zu bezeichnen.

Eine solche Gruppe findet ihre Berechtigung – auf pastoraler und juristischer Ebene - innerhalb des Pastoralrats (Pfarrgemeinderats), wo diejenigen von Ihnen, die Mitglieder sind, die Möglichkeit gehabt hätten, die angesprochenen Probleme zur Sprache zu bringen.

Danach hätte sich seinerseits der Pastoralrat (Pfarrgemeinderat) dazu äußern können.

In dieser Weise hätte eine einstimmige Entscheidung Ihren Fragen mehr Gewicht gegeben. Eine ähnliche Wirkung hätte ebenfalls auch eine einfache Mehrheit gehabt.

Wenn Sie sich aber als „die“ Gemeinschaft der Laiengläubigen der Pfarrei bezeichnen, dann haben Sie schließlich nur das einstimmige Ergebnis innerhalb Ihrer Gruppe und deshalb können Sie der daraus entstandenen Meinung nicht dieselbe Bedeutung beimessen, als ob sie aus einem Organ der Pfarrei, d. h. dem Pastoralrat (Pfarrgemeinderat), entstanden wäre.

Nachdem das gesagt ist, werde ich mich einer Wertung Ihrer Behauptung nicht entziehen.

Sie verkünden Ihre „unverbrüchliche und ausschließliche Treue zum Heiligen Vater“, und als Priester und treuer Katholik kann ich mich darüber nur freuen.

Allerdings wundert es mich festzustellen, daß Sie trotz Ihrer unverbrüchlichen Treue dem Heiligen Stuhl gegenüber Ihren Brief zwar sowohl an den in der Hierarchie Vorgesetzten des Hw. Pfarrer Pater Lanzetta, S.E. den Erzbischof von Florenz, als auch an seine in der Hierarchie als Ordensmann unmittelbaren Vorgesetzten, d.h. mich selbst, den Präfekten und seinen Sekretär in der entsprechenden Kongregation adressieren. Es fehlt aber gerade der Adressat, der auf dem Gipfel beider hierarchischen Leitern steht, d. h. Seine Heiligkeit der Papst, unser vielgeliebter Heiliger Vater Franziskus.

Daß eine solche Auslassung nicht zufällig sein könnte, zeigt sich schon darin, daß stattdessen unter den Autoritäten, an die der Brief adressiert ist, sich S. E. der Präfekt des Päpstlichen Haushalts befindet, der eine angesehene Priestergestalt ist, und als Prälat dank seiner Liebenswürdigkeit und Gelehrsamkeit großes Ansehen genießt, der jedoch absolut nicht zuständig ist, den Gegenstand Ihrer Überlegungen zu beurteilen.

Leider zirkulieren im katholischen Milieu einige Auffassungen in Richtung des sogenannten mutmaßlichen „Sedisvakantismus“, die ausgesprochen häretisch klingen und dazu verleiten, die Autorität des jetzigen Pon­ tifex wie auch jene seiner Ehrwürdigen Vorgänger zu leugnen.

Ich möchte nicht, da Ihre modus operandi (Vorgehensweise) – wenn auch unbeabsichtigt, aber verstärkt durch die Tatsache, daß Monsignore Gänswein auch Mitarbeiter des vorigen Papstes war, - als Bejahung solch böser Irrlehren verstanden wird.

Ich komme jetzt zu Ihren Behauptungen.

Wortwörtlich schreiben Sie:

„Wir haben keine Kenntnis von einer ’visita’ (Visitation) bei der Gemeinschaft der Franziskaner der Imma­ kulata.“

Dazu muß ich sagen, daß die Visita Apostolica mit Dekret der entsprechenden Kongregation veranlaßt wurde, wie dies jeder Interessierte durch Einblick in die „Acta Apostolicae Sedis“ feststellen kann. Dieses Dokument wurde ordnungsgemäß den zuständigen Personen zugestellt, wozu gemäß der kanonischen Norm Ihre „Gemeinschaft“ nicht zählt; auch deshalb nicht, weil sie nicht als Rechtssubjekt erscheint.

Wenn Sie aber die Absicht haben, wegen der fehlenden Ankündigung gegen die Einsetzung eines Visita­ tore Apostolico Widerspruch einzulegen, ist das juristisch ganz haltlos.

Zu den Aufgaben, die dem Visitatore Apostolico obliegen – dessen Arbeit übrigens vom Heiligen Stuhl vollkommen bestätigt und höchst anerkannt wurde - gehörte selbstverständlich auch die Verteilung eines Fragebogens zur Erkundung unter den Ordensmännern des Instituts.

Wie ich wegen der Beschuldigung einer angeblichen Verzerrung des Zwecks des Fragebogens als Com­ missario Apostolico schon öffentlich erklärt habe, handelte es sich lediglich um einen Vorgang zur Erkundung mit dem Zweck, dem Visitator Auskunft über die Orientierung unserer Ordensmänner zu verschaffen.

Die aus dem Ergebnis der Visitation folgenden Entscheidungen sind selbstverständlich nicht den Ordensmännern überlassen, sondern ausschließlich im Ermessen des Heiligen Stuhls gelegen.

Der Heilige Stuhl selbst hat sie dann approbiert durch EINSTIMMIGES Votum des Congresso della Con­ gregazione, nachdem er die vom Visitator zusammengestellten Dokumente mit einer große Menge von dokumentierten Beweisen, von denen nur ein geringer Teil aus den Fragebogen hervorgegangen war, gründlich untersucht hatte; was die liturgische Materie angeht, wurde sie durch einen Akt des Heiligen Vaters entschieden: durch denselben Heiligen Vater, dem Sie „unverbrüchliche und exklusive Loyalität“ bekunden (abgesehen davon, zu Seinem Mitarbeiter zu gehen, aber nicht zu Ihm selbst).

Was Ihre Kritik an meinem Vorgehen anbetrifft, ist dies – wie Sie sagen - von „autoreferenzialità“ (Selbstbezogenheit) gefärbt. Dieser Ausdruck hat keine juristische Bedeutung und genügt deshalb nicht, um die angebliche Unrechtmäßigkeit der von mir getroffenen Entscheidungen zu begründen: Vielleicht könnte ich ihn übersetzen mit dem Wort „arbitrarietà“ Willkür; ich wäre auch zufrieden, wenn Sie mich hier korrigieren würden.

Obwohl ich nicht verpflichtet bin, Ihnen gegenüber Rechenschaft über meine Tätigkeit abzulegen, sondern nur dem Hl. Stuhl gegenüber, von dem ich meinen Auftrag erhalten habe, kann ich Ihnen trotzdem sagen, daß jede einzelne meiner Maßnahmen zur Leitung des Instituts vorher mit der zuständigen Kongregation abgestimmt wurde, der ich – pflichtgemäß – jederzeit über meine getroffenen Maßnahmen einen genauen und detaillierten Bericht vorlege und besonders über die geplanten.

Selbstverständlich steht es jedem frei, eine oder mehrere meiner Anordnungen als nicht rechtmäßig anzusehen. In solchen Fällen gibt es geeignete Stellen, um sie anzufechten.

Keine meine Anordnungen wie auch keine der vorher von der Kongregation getroffenen gab Anlaß zur juristischen Anfechtung. Das stellt mich nicht ganz frei von Widerspruch und Kritik, die ich übrigens reichlich und auch in beleidigen­ der Form bekommen habe.

Ich habe mit den NOTE DI PRECISAZIONE (genaue Angabe), die Sie auf der offiziellen Internetseite des Instituts sehen können, geantwortet.

Meinerseits kann ich nur hinzufügen, daß meine Kritiker, Sie eingeschlossen, offensichtlich nur eines nicht wünschen, und zwar, daß eine juristische Entscheidung nach dem Prinzip „Roma locuta est, causa clausa est“ jegliche Auseinandersetzung beendet.

Es lohnt sich viel mehr, diesen Fall noch auf der Ebene der Agitation offen zu halten. Und wenn ich sage, wem das nützt, meine ich – damit wir uns verstehen - denjenigen, der nicht zeigt, daß ihm die Einheit der Kirche am Herzen liegt, sondern der im Gegenteil beabsichtigt, das künstlich aufrecht zu halten, was Anlaß zur Streit gibt und Spaltung hervorruft.

Die Versetzung von verschiedenen Ordensleuten an neue Stellen erklärt sich mit der Tatsache, daß solche Versetzungen gewöhnliche Maßnahmen der normalen Leitung jeden Instituts oder jeder Kongregation sind.

Sie müssen wissen, daß keine dieser Maßnahmen als Disziplinarstrafe durchgeführt wurde: Tatsächlich habe ich meine Aufgabe erledigt, ohne daß ein einziger Ordensmann bestraft wurde. Ich sehe deshalb nicht, in welcher Weise meine „autoreferenzialità“ (Selbstbezogenheit) bzw. „arbitrarietà (Willkür) zum Tragen gekommen wäre.

Gegen einige neue Versetzungen wurden „reclamaziones“ (Widersprüche) eingelegt, jedoch ohne juristische Grundlage, deshalb habe ich sie zurückgewiesen.

Zu der angeblichen „allontanamento die padri fondatori“ (Entfernung der Gründerpatres) muß ich Ihnen sagen, daß Pater Manelli auf seiner bisherigen Stelle in der Casa Mariana geblieben ist, von wo er – zwecks Behandlung - zu der Anstalt seines Vertrauens „Villa Flora“ zu Mignano di Montelungo gehen kann. Darüber hinaus kann er sich entfernen – mit der Erlaubnis des Kommissars, - die ihm übrigens jedes Mal erteilt wurde.

Diese Einschränkung ist keine disziplinarische Maßnahme, sondern hat administrativen Charakter in der Form und Pastoral in der Sache, weil sie auf das Beste und die Einheit des Instituts abzielt: Pater Manelli übrigens hat sich NIE beklagt.

Bei der Nominierung eines Segretario Generale (Generalsekretärs) handelt es sich um eine routinemäßige Verwaltungsentscheidung: Die angebliche „resa di conti“ (Abrechnung) existiert nur in Ihrer blühenden Fantasie; und das betone ich, weil man bei der Führung des Instituts immer mit carità (Liebe) gehandelt hat.

Beweis für das, was ich hier sage, ist die Tatsache, daß jede andere Art - wenn auch im Sinne des sogenannten „animus“ statt nach Form und Bedeutung der beschlossenen Maßnahmen - von vornherein von der zuständigen Kongregation abgelehnt worden wäre.

Es gibt also keine „mani di alcuni figli“ (bewaffneten Hände einiger Söhne), um zu „colpire il padre e gli altri fratelli“ (den Vater und einige Brüder zu erschlagen). Solche verwegenen Vermutungen verraten die Absicht, das interne Leben eines Instituts zu kontrollieren.

Wenn ich Ihnen Rechenschaft über meine Handlungen ablege – und ich sage noch einmal, daß ich dazu NICHT verpflichtet bin, - liefert Ihnen das - falls in Ihnen noch ein Minimum an intellektueller Redlichkeit vorhanden ist – den Beweis, daß die Kongregation für die Religiosen innerhalb der Kirche immer eine legitime Unabhängigkeit genossen haben; dennoch hat man stets die Pflicht der Liebe höher gestellt.

Damit schließe ich, daß Ihre Behauptungen über die angeblichen Gründe meiner Handlungen mein Gewissen und meine Würde als Priester tief verletzen.

Wenn ich solche Aussagen mit franziskanischer Demut ertrage, dann allein „PRO BONO ECCLESIAE“.

Ihre Forderung „SI SOSPENDANO“ (aussetzen), die ordentliche Leitung des Instituts auszusetzen, ist eine unzulässige Einmischung in die ausschließliche Autorität der Kirche, die mir, obwohl unwürdig, übertragen wurde.

In dem unglücklichen Fall, daß ich dieser Forderung nachgeben würde, würde ich eine Handlung schweren Ungehorsams dem Hl. Vater gegenüber begehen und folgerichtig bestraft.

Ihre Darstellung also erscheint als ein Aufhetzen zu einem Delikt, das entsprechend der kanonischen Norm strafbar ist, und Sie selbst als danach straffällig, was ich der Zuständigkeit S.E. Ihres Erzbischofs überlasse, der eine Kopie dieses Briefes liest.

Ich bete zu Gott, daß Er Sie erleuchten möge.

P. Fidenzio Volpi, ofmcap
Comissario Apostolico